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KI für Schweizer Notariate: Präzedenz-Recherche, ZGB-Vorlagen und Beurkundungs-Vorbereitung
Wie Schweizer Notariate KI in BGE-Recherche, Beurkundungs-Vorbereitung und ZGB-Erbrechts-Vorlagen einsetzen – mit Anonymisierungs-Pflicht und ohne die Beurkundung selbst zu delegieren.
Recherche & Faktencheck: DuneDive LLC · Stand: 2026-05
Notariat in der Schweiz und KI: ein kantonal-fragmentiertes Bild
Das Notariat ist in der Schweiz kantonal organisiert (Art. 55 SchlT ZGB) und variiert stark. Es gibt drei Modelle. Erstens: das freiberufliche Notariat (lateinisches Notariat), wie in Genf, Waadt, Tessin, Bern oder Freiburg. Zweitens: das Amtsnotariat, wie in Zürich, Basel-Stadt oder Schaffhausen, in dem Notariate als staatliche Behörden organisiert sind. Drittens: gemischte Modelle, wie im Aargau oder St. Gallen. Insgesamt arbeiten in der Schweiz schätzungsweise 1'500 bis 2'000 zugelassene Notarinnen und Notare; der Schweizerische Notarenverband (SNV) ist die zentrale Branchenstelle.
Künstliche Intelligenz hat im Notariat 2026 eine eigene Charakteristik. Die Beurkundung selbst – der eigentliche notarielle Akt – ist ein Vertrauensvorbehalt und nicht delegierbar. Die Notarin verbuergt die Identität der Parteien, die Geschäftsfähigkeit, den freien Willen und die Rechtskonformität. Diese Aufgaben kann und darf 2026 keine KI übernehmen. Wo KI hingegen einen sinnvollen Beitrag leistet: Vorbereitung von Beurkundungen, BGE-Recherche, Erbrechts-Vorlagen, Grundbuch- und Handelsregister-Vor-Checks, Mandanten-Anfrage-Triage.
Die Branche ist 2026 noch zurückhaltender als die Anwaltschaft. Der SNV hat 2025 erste Stellungnahmen zur KI-Nutzung publiziert; einzelne Notariate, vor allem grössere Romandie-Studios, setzen produktiv KI ein. In den Amtsnotariaten ist der Einsatz aus IT-Beschaffungs-Gründen noch zurückhaltender. Eine verbindliche Wegleitung des SNV in der Tiefe der SAV-Anwaltsregelung fehlt 2026 – die Branche orientiert sich an den jeweiligen kantonalen Notariats-Reglementen und an dem ZGB-Erfordernis der notariellen Beurkundung.
Warum sich KI 2026 für Notariate trotzdem lohnt
Drei Realitäten treffen das Notariat gleichzeitig.
Erstens: hoher Vorbereitungs-Aufwand pro Beurkundung. Ein Ehevertrag, ein Erbvertrag, eine Schenkungs-Urkunde, eine Grundstück-Übertragung – alle verlangen sorgfältige Vorbereitung mit Auszügen, Vorlagen, Rechtsprüfung und Korrespondenz. Die eigentliche Beurkundung ist nur die Spitze. KI-gestützte Vorbereitung kann hier pro Beurkundung mehrere Stunden sparen und das Notariat für mehr Termine freistellen.
Zweitens: Präzedenz- und Wegleitungs-Wissen ist im Büro verteilt. BGE-Sammlung, kantonale Notariats-Reglemente, ZGB-Erbrechts-Vorlagen, Steuer-Aspekte bei Grundstück-Übertragungen – das Wissen ist auf Senior-Notarinnen verteilt. Eine RAG-Wissensbasis macht es allen Mitarbeitenden im Büro zugänglich. Wichtig: die Bewertung bleibt bei der Notarin.
Drittens: Mandanten-Erwartung verschiebt sich. Mandanten erwarten 2026 Erstberatung per E-Mail in zwei Tagen statt zwei Wochen, transparente Status-Mitteilung und Termin-Verschiebungen per Online-Buchung. Wer das nicht liefert, verliert KMU-Mandate (Gesellschafts-Gründung, Statuten-Änderungen) und vermögende Privatmandanten (Erbrechts-Planung, Stiftungs-Gründung) an digital fortgeschrittenere Notariate.
Viertens: Anonymisierungs-Pflicht ist nicht-verhandelbar. Notariats-Akten enthalten besonders schützenswerte Personendaten (Familienverhältnisse, Vermögen, Gesundheitsfragen bei Vorsorgeaufträgen). Eine Anfrage an ein US-gehostetes Modell mit unanonymisierten Daten ist ein Datenschutz-Vorfall mit möglicher Notariats-Disziplinarmassnahme. Pseudonymisierung oder EU/CH-Hosting mit DPA ist Standard 2026.
Der Punkt: KI im Notariat ist Werkzeug zur Vorbereitung und Recherche, nicht zur Beurkundung. In dieser Rolle ist sie 2026 reif für den produktiven Einsatz.
Wo KI in einem Schweizer Notariat 2026 produktiv arbeitet
Fünf Anwendungs-Cluster decken den Grossteil der heute realistisch automatisierbaren Vorbereitungs-Arbeit ab.
BGE- und Rechtsprechungs-Recherche mit RAG. Die BGE-Sammlung (1875 bis heute) und kantonale Entscheide werden in eine Vektor-Datenbank indexiert. Fragen wie „Welche Bundesgerichts-Entscheide gibt es zur Verfügungsbeschränkung bei Erbverträgen" liefern fundierte Antworten mit Quellen-Angabe. Die BGE-Sammlung selbst ist öffentlich und enthält keine identifizierbaren Mandanten-Daten – ein vergleichsweise risikoarmer Pilot-Use-Case. Siehe Retrieval-Augmented-Generation.
Beurkundungs-Vorbereitung. Aus den Antworten der Parteien (Online-Formular, E-Mail, Erstgespräch) wird ein Entwurf des Beurkundungs-Akts generiert: Ehevertrag, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Schenkungs-Urkunde, Grundstück-Übertragung. Wichtig: KI generiert den Entwurf, die Notarin prüft, verfeinert und unterzeichnet. Die Beurkundung selbst (Verlesen, Unterzeichnung, Verbuergen) bleibt unverändert beim Menschen.
ZGB-Erbrechts-Vorlagen mit Kontext-Anpassung. Standard-Vorlagen für Testament, Erbvertrag, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung werden mit den Familien- und Vermögens-Verhältnissen des Mandanten kontextualisiert. Der Agent schlägt Klauseln vor (Vorerben, Nacherben, Pflichtteils-Bestimmungen, Ehegattenrechte), die Notarin entscheidet über die Aufnahme. Voraussetzung: Pseudonymisierung der Familien-Daten vor Modellaufruf.
Grundbuch- und Handelsregister-Vor-Checks. Vor einer Grundstück-Übertragung oder einer Statuten-Änderung extrahiert ein Agent aus dem aktuellen Grundbuch- oder Handelsregister-Auszug die relevanten Punkte (Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten, Pfandrechte, Verwaltungsrats-Konstellation, Kapital-Verhältnisse) und legt sie strukturiert auf den Tisch der Notarin. Spart Vorbereitungs-Zeit pro Beurkundung.
Mandanten-Anfrage-Triage und Erstberatung-Vorbereitung. Eingehende E-Mails werden klassifiziert (Erstberatung Erbrecht, Beurkundungs-Termin, Statuten-Anpassung, Vorsorgeauftrag), zusammengefasst und mit einem Antwortentwurf versehen. Die Notarin entscheidet über Versand und Tonalität. Bei sensiblen Erstanfragen (Erbkonflikt, Scheidung mit Vermögens-Teilung) erkennt das System die Kategorie und leitet direkt an die Notarin, ohne Antwortentwurf.
Quer über alle Anwendungen: Anonymisierung oder Pseudonymisierung von Mandanten-Daten vor Modellaufruf, EU/CH-Hosting mit DPA und no-training-Garantie, audit-fähiger Trail nach Art. 957a OR für die Buchhaltung des Notariats und nach den jeweiligen kantonalen Aufbewahrungs-Pflichten für die Akten.
Wie ein Notariat KI startet – in 6 Schritten
- 01Kantonalen Rahmen klären: Notariats-Reglement, IT-Sicherheits-Richtlinie (bei Amtsnotariaten), Aufbewahrungs-Pflichten. Output: ein-seitiges Memo, was im Kanton erlaubt ist und welche Beschaffungs-Wege gelten.
- 02Interne KI-Richtlinie verfassen: Trennung zwischen Vorbereitung (KI erlaubt) und Beurkundung (Mensch verbindlich). Anonymisierungs- und Pseudonymisierungs-Pflichten, zugelassene Modelle, Verbot von Schatten-KI.
- 03BGE- und Rechtsprechungs-RAG als Pilot: Indexierung der öffentlichen Sammlung, Zugang für alle Mitarbeitenden. Risikoarmer Einstieg, der bereits Effekte zeigt. Vier bis acht Wochen.
- 04Hosting-Architektur entscheiden: bei freiberuflichen Notariaten Multi-LLM-Gateway mit EU/CH-Hosting und DPA; bei Amtsnotariaten Abstimmung mit kantonaler IT-Stelle, ggf. lokales Hosting (Llama 3.x, Mistral) auf kantonalen Servern.
- 05Vorbereitungs-Workflow als zweiten Use-Case: Beurkundungs-Vorbereitung für eine spezifische Akt-Art (Vorsorgeauftrag, Schenkungs-Urkunde) mit Pseudonymisierungs-Schicht vor Modellaufruf. Acht bis zwölf Wochen.
- 06Mandanten-Einverständnis-Klausel: in den Erstberatungs-Auftrag aufnehmen, Bestands-Mandanten bei nächster Beurkundung informieren. Verweigerung respektieren und manuell-only bearbeiten. Dokumentation in der Akte.
Wo ein Notariat 2026 beginnen sollte
Drei Stufen, in dieser Reihenfolge.
Stufe 0 – Klärung des kantonalen Rahmens. Welche Vorgaben macht das kantonale Notariats-Reglement zu Datenverarbeitung, zu Mandanten-Akten und zu IT-Beschaffung? Bei Amtsnotariaten kommt zusätzlich die kantonale IT-Sicherheits-Richtlinie zum Tragen. Bei freiberuflichen Notariaten ist die Lage flexibler – der Rahmen ergibt sich aus dem kantonalen Notariats-Reglement, dem revFADP und der eigenen IT-Politik. Eine ein-seitige Klärung zu diesen Punkten ist die Voraussetzung für alles Weitere.
Stufe 1 – BGE-RAG als Pilot. Realistisch ist die Indexierung der BGE-Sammlung und ausgewählter kantonaler Entscheide als erster Pilot. Die BGE-Sammlung enthält keine identifizierbaren Mandanten-Daten, das Risiko ist gering, der Nutzen für das Büro unmittelbar. Vier bis acht Wochen Implementation. Output: ein internes Recherche-Werkzeug, das für alle Mitarbeitenden zugänglich ist.
Stufe 2 – Vorbereitungs-Workflows mit Pseudonymisierung. Nach erfolgreichem ersten Use-Case: Beurkundungs-Vorbereitung für eine bestimmte Beurkundungs-Art (z.B. Vorsorgeauftrag, Schenkungs-Urkunde oder Gesellschafts-Gründung). Pseudonymisierungs-Schicht vor jedem Modellaufruf, klare Trennung Vorbereitung (KI) vs. Beurkundung (Notarin). Acht bis zwölf Wochen.
Stufe 3 – Skalierung mit eigener Vorlagen-Bibliothek. Erst nach 2 erfolgreichen Use-Cases: kontextualisierte Erbrechts-Vorlagen, Mandanten-Anfrage-Triage, Grundbuch-Vor-Checks. Voraussetzung: dokumentierte interne KI-Richtlinie, die explizit festhält, was KI darf und was nicht.
Wichtig für Amtsnotariate: die kantonale IT-Beschaffung verlangt oft Ausschreibungs-Verfahren und Sicherheits-Prüfungen. Das verschiebt den Zeitplan um sechs bis zwölf Monate. Eine frühzeitige Abstimmung mit der kantonalen IT-Stelle ist Pflicht.
Wo KI im Notariat 2026 nicht hineingehört
Drei Bereiche, in denen 2026 Zurückhaltung nicht „konservativ", sondern rechtlich und ethisch geboten ist.
Der Beurkundungs-Akt selbst. Das Verlesen der Urkunde, das Verbuergen der Identität, der Geschäftsfähigkeit und des freien Willens, die Unterzeichnung – diese Handlungen sind ein Vertrauensvorbehalt der Notarin (Art. 55 SchlT ZGB, Art. 9 OR Beweiskraft öffentlicher Urkunden). Keine Voice-KI, kein Avatar, kein Modell kann oder darf das ersetzen. Diese Linie wird in den nächsten Jahren nicht verschwimmen.
Vertrauliche Beratungs-Gespräche mit Voice-Recording. Erbrechts-Beratungen, Familien-Konflikte, Vorsorgeauftrags-Besprechungen leben von Vertraulichkeit und Vertrauen. Automatische Voice-Aufnahme zur KI-Transkription ist hier nicht nur datenschutz-rechtlich heikel (revFADP), sondern beziehungsrechtlich schädlich. Wenn Transkription gewünscht: explizite, dokumentierte Einwilligung und Löschung der Aufnahme nach Verarbeitung.
Identitäts- und Geschäftsfähigkeits-Prüfung. Die Notarin ist verpflichtet, sich von der Identität der Parteien zu überzeugen und ihre Geschäftsfähigkeit zu beurteilen. KI-Tools zur automatischen Identitäts-Prüfung (Video-Identifikation, biometrische Verfahren) sind in einigen Kantonen zugelassen, ersetzen aber nicht die persönliche Beurteilung der Notarin. Bei Zweifel an Geschäftsfähigkeit (Demenz-Verdacht, überwältigender Druck) bleibt die menschliche Beurteilung Pflicht.
Besonders heikel und in der Branche 2026 noch nicht abschliessend geklärt: vollautomatische Erstellung von Erbverträgen oder Eheveraegen ohne notarielle Vorberatung. Auch wenn das technisch möglich ist, fällt das in die Beurkundungs-Pflicht und ist gesetzlich nicht zulässig.
Vor- und Nachteile
STÄRKEN
- BGE-Recherche dauert Minuten statt Stunden – Senior- und Junior-Notarinnen profitieren gleichermassen
- Beurkundungs-Vorbereitung deutlich schneller, das Notariat kann mehr Termine erbringen
- Erbrechts-Vorlagen kontextualisiert verfügbar, statt in den Koepfen einzelner Senior-Notarinnen
- Mandanten-Anfrage-Triage entlastet das Sekretariat, Erstantwort an Mandanten in 24-48 Stunden
- Grundbuch- und Handelsregister-Vor-Checks systematisiert – weniger übersehene Punkte
SCHWÄCHEN
- Beurkundungs-Akt bleibt unverändert beim Menschen – KI ersetzt keinen Vertrauensvorbehalt
- Anonymisierungs-Pflicht erzwingt Pseudonymisierungs-Schicht vor Modellaufruf
- Bei Amtsnotariaten dauert die kantonale IT-Beschaffung sechs bis zwölf Monate
- Kein verbindlicher Branchen-Standard 2026 – jedes Notariat muss eigene Richtlinie verfassen
- Mandanten-Vertrauen kann durch unsensible KI-Kommunikation verloren gehen – Tonalität bleibt menschlich
Häufige Fragen
Darf eine KI eine Beurkundung verfassen, die ich dann unterzeichne?
Den Entwurf, ja. Den Beurkundungs-Akt selbst – Verlesen, Verbuergen, Unterzeichnung – nein. Praktisch: KI generiert den Entwurf, die Notarin prüft, überarbeitet, ergänzt aus eigener Beurteilung und unterzeichnet eigenverantwortlich. Die Verantwortung für die Rechtskonformität und die Eignung für den konkreten Fall bleibt bei der Notarin. „KI hat das geschrieben" ist 2026 keine zulässige Begründung – weder rechtlich noch reputationell.
Müssen wir Mandanten-Daten anonymisieren, bevor wir KI nutzen?
Bei externen Modellen: ja. Notariats-Akten enthalten besonders schützenswerte Personendaten (Familien-, Vermögens-, Gesundheitsverhältnisse). Eine Anfrage an einen externen Cloud-Anbieter ist eine Bekanntgabe an Dritte. Standard 2026: Pseudonymisierung vor Modellaufruf (Namen, Adressen, AHV-Nummern werden durch Platzhalter ersetzt; nach der Antwort rückgesetzt) plus EU/CH-Hosting mit DPA und no-training-Garantie. Bei lokalem Hosting auf eigenen Servern (Llama 3.x, Mistral) entfällt die Bekanntgabe an Dritte, die Anonymisierungs-Disziplin bleibt gut.
Was sagt der Schweizerische Notarenverband (SNV) zu KI?
Der SNV hat 2025 erste Stellungnahmen zur KI-Nutzung publiziert und das Thema in Branchentagen behandelt. Eine verbindliche Wegleitung in der Tiefe der SAV-Anwaltsregelung gibt es 2026 nicht. Branchen-Position bis Mai 2026: KI als Werkzeug für Vorbereitung und Recherche ist erwünscht, der Beurkundungs-Akt selbst bleibt unangetastet, Anonymisierungs- und Hosting-Pflichten sind zu beachten. Eine Beobachtung der SNV-Publikationen und der kantonalen Notariats-Aufsichts-Mitteilungen lohnt sich.
Wie unterscheiden sich Amtsnotariate und freiberufliche Notariate beim KI-Einsatz?
Erheblich. Amtsnotariate (Zürich, Basel-Stadt, Schaffhausen u.a.) sind staatliche Behörden und unterliegen der kantonalen IT-Beschaffung und Sicherheits-Politik. Pilot-Vorhaben verlangen oft Ausschreibungs-Verfahren, Sicherheits-Prüfungen und kantonale Datenschutz-Beauftragten-Prüfung. Freiberufliche Notariate (Genf, Waadt, Tessin, Bern, Freiburg u.a.) entscheiden im Rahmen ihres kantonalen Notariats-Reglements und der revFADP autonom. Die Beurkundungs-Pflichten und Anonymisierungs-Erfordernisse sind aber identisch.
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Quellen
- Schweizerischer Notarenverband (SNV) – Themen und Mitteilungen zur Digitalisierung · 2026-04
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Schlusstitel Art. 55: kantonales Notariats-Recht · 2026-01
- Bundesgericht – Sammlung der Bundesgerichts-Entscheide (BGE) · 2026-03
- Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) – Hinweise zu KI und Datenschutz · 2026-02
- Notariat Zürich – Aufgaben und Verfahren des kantonal-staatlichen Notariats · 2026-03
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